Die VITA Genossenschaft.
Klimaschutz in Bürgerhand

Das Regelwerk für die VITA

Die Genossenschaft ist eine besondere Unternehmensform. In ihr schließen sich mehrere Personen mit dem Ziel zusammen, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern. Gleichzeitig wird ein gemeinsamer Zweck verfolgt: Im Falle der VITA den Klimaschutz im Hochschwarzwald.

Dafür braucht es Regelungen. Diese sind zunächst im Genossenschaftsgesetz festgeschrieben. Und auf dieser Basis fußt die Satzung der VITA. Änderungen sind nur im Rahmen einer Generalversammlung durch mehrheitlichen Mitgliederbeschluss möglich.

Aktuelle Satzung
Zum Download / Ausdrucken für Ihre Unterlagen.
Satzung VITA aktuell.pdf (238.98KB)
Aktuelle Satzung
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Satzung VITA aktuell.pdf (238.98KB)

Hier finden Sie die aktuelle Satzung der VITA (zuletzt geändert durch Beschluss der Generalversammlung vom 26. Juni 2019. 

Die wesentlichste Änderung aus Juni 2019 war, dass die Stückelung der Genossenschaftsanteile  auf 250 € beschlossen wurde. Dadurch wurde die Eintrittshürde für Neumitglieder gesenkt. Das trug erheblich dazu bei, dass wir seit 2019 bis Mitte 2022 die Anzahl der aktiven Genossen auf zwischenzeitlich 285 ausbauen und somit mehr als verdoppeln konnten. 

Werden auch Sie Teil dieser Erfolgsgeschichte

Schon mit 250 €, welche Sie der VITA für Klimaschutzprojekte im Hochschwarzwald leihen, sind Sie dabei. Und Sie profitieren von zahlreichen Vorteilen (siehe VITA-Rendite).

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